Auswanderkompass by Solution Thirteen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Terms of Service

Stand: 2026-09-13

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

Anbieter der Plattform „Auswanderkompass“ und des Ausbildungsprogramms „Camp Thirteen“ ist die Solution Thirteen LLC, 7901 4th Street N, Ste 22667, St. Petersburg, FL 33702, USA (EIN 93-2818648), vertreten durch den Inhaber Björn Skamrahl (nachfolgend „Anbieter“).

Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform sowie für Verträge über Camp Thirteen, Vermittlungsleistungen, Beratertermine und sonstige Einzelleistungen. „Nutzer“ sind Verbraucher und Unternehmer. „Teilnehmer“ sind Personen, die einen Vertrag über Camp Thirteen schließen. „Kandidaten“ sind Personen, die ein Profil zur Jobvermittlung anlegen. „Arbeitgeber“ umfasst auch Auftraggeber, Personal suchende Unternehmen und deren Beauftragte. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungen und jeweilige Vertragspartner

Die Plattform umfasst insbesondere:

  • redaktionelle Inhalte, Länderinformationen, Vergleiche und digitale Tools,
  • ein Verzeichnis und die Vermittlung selbständig tätiger Berater,
  • die Jobvermittlung für Kandidaten und Arbeitgeber,
  • Standort- und Employer-of-Record-Modelle sowie
  • Camp Thirteen als entgeltliches Ausbildungs- und Aufenthaltsprogramm.

Soweit der Anbieter ausdrücklich eigene Leistungen erbringt, insbesondere Camp Thirteen oder eine gesondert beauftragte Vermittlung, ist er Vertragspartner. Bei Beraterterminen, Arbeits-, Freelance-, Employer-of-Record- oder sonstigen Verträgen zwischen Nutzern, Beratern, Arbeitgebern, Standortgesellschaften und weiteren Partnern vermittelt der Anbieter grundsätzlich nur. Vertragspartner und Verantwortlicher für die jeweilige Drittleistung ist dann der im Angebot oder Vertrag genannte Dritte.

§ 3 Plattform, Konten und Nutzerpflichten

Die allgemeine Nutzung der Plattform ist kostenlos. Es besteht kein laufendes Abo-Modell. Kostenpflichtig sind nur ausdrücklich als entgeltlich gekennzeichnete Einzelleistungen, insbesondere Camp Thirteen, einzelne Beratertermine, Kurse oder digitale Produkte. Nutzer müssen ihre Angaben vollständig und wahrheitsgemäß halten, Zugangsdaten schützen und erkennbare unbefugte Zugriffe unverzüglich melden.

Eingestellte Inhalte, Profile, Bilder, Videos, Nachweise, Bewertungen und Kommentare dürfen keine Rechte Dritter oder Gesetze verletzen. Der Anbieter darf rechtswidrige, irreführende, betrügerische oder missbräuchliche Inhalte entfernen und Konten vorübergehend oder dauerhaft sperren. Ein Anspruch auf Veröffentlichung oder dauerhafte Bereitstellung einzelner kostenloser Funktionen besteht nicht.

§ 4 Berater und sonstige Drittanbieter

Berater und andere Drittanbieter handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sie sind selbst verantwortlich für Inhalt, Zulässigkeit und ordnungsgemäße Erbringung ihrer Leistung, erforderliche Zulassungen, Berufs- und Standesrecht, Steuern sowie ihre Profilangaben. Der Anbieter wird nicht Partei eines Beratungsvertrags, sofern im Buchungsprozess nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Ansprüche aus Durchführung, Nicht- oder Schlechterfüllung einer Drittleistung richten sich gegen den jeweiligen Vertragspartner. Eine Kennzeichnung als „geprüft“ oder „verifiziert“ bezieht sich nur auf die jeweils erläuterten Prüfschritte und ersetzt keine eigene Prüfung durch den Nutzer.

§ 5 Jobvermittlung für Kandidaten

Das Anlegen eines Kandidatenprofils und die Jobvermittlung sind für Kandidaten vollständig kostenlos und ohne Vorkasse. Eine Vermittlungsvergütung wird ausschließlich vom jeweiligen Arbeitgeber oder Auftraggeber getragen. Der Anbieter unterstützt Kandidaten durch Aufnahme und Aufbereitung ihres Profils, die Suche nach passenden Unternehmen und die vertrauliche Vorstellung bei möglichen Arbeitgebern oder Auftraggebern.

Kandidatendaten werden nicht in einer öffentlichen Kandidatenliste veröffentlicht. Eine Weitergabe erfolgt nur im Umfang der im Profil erteilten Einwilligung: entweder an passende Unternehmen ohne erneute Einzelfreigabe oder erst nach vorheriger Zustimmung zur konkreten Vorstellung. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden. Bereits rechtmäßig erfolgte Übermittlungen bleiben hiervon unberührt.

Je nach Gelegenheit kann die Vermittlung eine direkte Anstellung, ein selbständiges Freelance-Projekt, eine Abwicklung über den Anbieter als Zwischenstelle oder eine lokale Anstellung über eine Standort- bzw. Employer-of-Record-Gesellschaft betreffen. Der konkrete Arbeits-, Dienst- oder Projektvertrag kommt ausschließlich mit dem darin genannten Arbeitgeber, Auftraggeber oder der Standortgesellschaft zustande. Diese entscheiden über Auswahl, Konditionen, Arbeitsort, Vergütung, Arbeitszeit, Payroll und Beschäftigungsdauer.

Es besteht kein Anspruch und keine Garantie auf eine Vorstellung, Vermittlung, Einstellung, ein bestimmtes Gehalt, einen vollständig ortsunabhängigen Arbeitsplatz, einen Projektabschluss, eine Mindestlaufzeit oder einen Arbeitsbeginn. Gleiches gilt für Visa, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse. Länder-, steuer-, sozial- und arbeitsrechtliche Anforderungen sind vom Kandidaten und dem jeweiligen Vertragspartner für den konkreten Fall zu prüfen.

§ 6 Vermittlung für Arbeitgeber und Auftraggeber

Ein kostenpflichtiger Vermittlungsauftrag mit einem Arbeitgeber entsteht erst durch eine gesonderte Vereinbarung, ein angenommenes Angebot oder eine ausdrücklich bestätigte Beauftragung. Leistungsumfang, Vergütung, Fälligkeit, Kandidatenschutz sowie etwaige Ersatz-, Nachbesetzungs- oder Erstattungsregelungen richten sich vorrangig nach dieser individuellen Vereinbarung. Fehlt dort eine Regelung, wird nur die nachweislich vereinbarte Leistung geschuldet.

Der Anbieter prüft Kandidatenprofile mit angemessener Sorgfalt, übernimmt aber keine Garantie für die Richtigkeit sämtlicher Kandidatenangaben, Verfügbarkeit, fachliche oder persönliche Eignung, Arbeitsantritt, Leistung, Verbleib oder behördliche Genehmigungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Qualifikation und Referenzen selbst zu prüfen und Beschäftigungsbedingungen sowie Aufenthalts-, Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht einzuhalten. Die Einstellungsentscheidung und der Vertragsschluss liegen allein beim Arbeitgeber.

§ 7 Camp Thirteen: Anmeldung und Vertragsschluss

Camp Thirteen ist ein zeitlich begrenztes Ausbildungs- und Aufenthaltsprogramm. Der Eintrag in die Warteliste ist kostenlos und unverbindlich. Er begründet weder einen Anspruch auf Teilnahme noch eine Reservierung. Nach einem Auswahlgespräch kann der Anbieter ein verbindliches Angebot für einen bestimmten Standort und Zeitraum unterbreiten. Der Camp-Vertrag kommt erst durch Annahme dieses Angebots oder die darin vorgesehene Anzahlungszahlung zustande.

Einzelpersonen buchen einen eigenen Platz und ein eigenes Zimmer. Bei einer Paarbuchung buchen zwei Teilnehmer gemeinsam ein Zimmer; beide durchlaufen das Programm und bleiben für ihre persönlichen Pflichten selbst verantwortlich. Preise und Leistungsdetails ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss gültigen Angebot. Der derzeit öffentlich genannte Preis beträgt 13.000 EUR für eine Einzelperson und 22.000 EUR für ein Paar.

§ 8 Camp Thirteen: Leistungsumfang

Vorbehaltlich des konkreten Angebots umfasst Camp Thirteen insbesondere:

  • das Ausbildungsprogramm über 13 Wochen, davon 90 Tage Unterkunft am Standort,
  • ein eigenes Zimmer für Einzelteilnehmer bzw. ein gemeinsames Zimmer für Paare,
  • die Erstattung selbst gebuchter Flugkosten bis zu insgesamt 1.500 EUR pro Buchung gegen Vorlage eines prüffähigen Belegs; eine ungenutzte Differenz wird nicht ausgezahlt,
  • Abholung und Transfer zwischen vereinbartem Flughafen und Unterkunft,
  • Sprachkurs, ausgewählte Ausflüge, Ausbildung, wechselnde Coachings und Betreuung vor Ort,
  • soweit vereinbart, die Gründung einer US-LLC einschließlich EIN und zwölfmonatiger Betreuung; Paare gründen gemeinsam eine Gesellschaft.

Nicht enthalten sind insbesondere Verpflegung, Auslandskranken- und sonstige Versicherungen, Visa- oder Einreisekosten, persönliche Ausgaben sowie Flugkosten oberhalb des vereinbarten Erstattungsbetrags. Umfang, Termine und Themen einzelner Coachings, Ausflüge und Module können je Gruppe und Standort variieren.

§ 9 Camp Thirteen: Zahlung, Rücktritt und Mindestteilnehmerzahl

Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 3.000 EUR fällig. Sie sichert den bestätigten Platz und das Quartal. Der Restbetrag ist spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Beginn zu zahlen. Bei späterem Vertragsschluss ist der Gesamtpreis nach Maßgabe des Angebots fällig. Gerät ein Teilnehmer trotz Mahnung mit einer fälligen Zahlung in Verzug, darf der Anbieter nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und den Platz anderweitig vergeben.

Sagt der Teilnehmer ab oder tritt er aus einem von ihm zu vertretenden Grund zurück, verfällt die Anzahlung. Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Erstattungsrechte bleiben unberührt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Rücktrittsfolgen können im individuellen Camp-Angebot geregelt werden.

Ein Camp startet grundsätzlich ab vier zahlenden Teilnehmern. Wird die Mindestzahl nicht erreicht oder sagt der Anbieter das Camp ab, kann der Teilnehmer zwischen einer Umbuchung auf einen angebotenen Ersatztermin und der vollständigen Erstattung seiner an den Anbieter geleisteten Camp-Zahlungen einschließlich der Anzahlung wählen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 15.

§ 10 Camp Thirteen: Änderungen und höhere Gewalt

Der Anbieter darf Termin, Standort, Unterkunft, Coaches, Ablauf und einzelne Leistungen aus organisatorischen Gründen ändern, wenn die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist und der Gesamtcharakter sowie der wirtschaftliche Wert des Programms erhalten bleiben. Leistungen dürfen durch gleichwertige Leistungen ersetzt werden.

Bei einer wesentlichen Änderung informiert der Anbieter unverzüglich. Der Teilnehmer kann innerhalb der mitgeteilten angemessenen Frist eine angebotene gleichwertige Umbuchung annehmen oder vom Camp-Vertrag zurücktreten und erhält die auf den noch nicht erbrachten Camp-Anteil entfallenden Zahlungen zurück. Bereits mangelfrei erbrachte oder vom Teilnehmer in Anspruch genommene Leistungen bleiben abrechenbar.

Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Naturereignisse, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Unruhen, Streiks, erhebliche Reisebeschränkungen oder der unverschuldete Ausfall wesentlicher Leistungspartner, können eine Verlegung, Anpassung oder Absage erforderlich machen. Der Anbieter bemüht sich in diesem Fall um eine gleichwertige Lösung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 11 Camp Thirteen: Mitwirkung und Verhalten

Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig gültige Reisedokumente, alle für Einreise und Aufenthalt erforderlichen Nachweise sowie einen ausreichenden Kranken- und Reiseschutz zu beschaffen. Dazu können insbesondere Reisepass, apostilliertes Führungszeugnis und Geburtsurkunde gehören. Verbindliche Einreise- und Gesundheitsvorgaben richten sich nach dem jeweiligen Zielland und Reisezeitpunkt.

Teilnehmer müssen Haus-, Sicherheits- und Verhaltensregeln beachten, andere Teilnehmer, Mitarbeitende und Dritte respektieren und Schäden vermeiden. Bei schwerwiegenden oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstößen, Gewalt, Belästigung, Straftaten, erheblichem Drogen- oder Alkoholmissbrauch oder einer konkreten Gefährdung darf der Anbieter den Teilnehmer vom Programm ausschließen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet; zwingende Rechte bleiben unberührt. Vom Teilnehmer verursachte Schäden sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.

§ 12 Camp Thirteen: keine Erfolgs-, Job- oder Aufenthaltsgarantie

Camp Thirteen ist Ausbildung und keine Beschäftigung. Die Teilnahme begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Lern-, Prüfungs-, Umsatz- oder Einkommens­erfolg, auf Selbständigkeit, Vermittlung, Anstellung, Standortleitung oder Übernahme in ein Netzwerk. Insbesondere werden weder ein Arbeitsplatz noch ein Visum, Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis zugesagt. Über eine spätere Zusammenarbeit entscheiden der jeweilige Arbeitgeber, Auftraggeber oder die Standortgesellschaft nach eigenem Bedarf und eigener Prüfung.

§ 13 Preise und Zahlungsabwicklung

Es gelten die bei Vertragsschluss angezeigten oder individuell vereinbarten Preise. Zahlungen für Camp Thirteen, Beratertermine und sonstige Einzelleistungen können über den im Buchungsprozess genannten Zahlungsdienstleister oder direkt per Rechnung abgewickelt werden. Wird ein Merchant of Record eingesetzt, ist dieser für Zahlungsannahme, Rechnung und die von ihm geschuldeten Verbrauchssteuern verantwortlich. Beraterbuchungen können über das Zahlungskonto des jeweiligen Beraters abgerechnet werden.

Der Anbieter ist eine US-Gesellschaft und nimmt nicht am EU-OSS/IOSS-Verfahren teil. Soweit der Anbieter selbst Rechnung stellt, werden Steuern nur ausgewiesen, wenn und soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Gegenüber Unternehmern können Preise nach dem konkreten Angebot zuzüglich anwendbarer Steuern gelten.

§ 14 Widerruf, Vertragslaufzeit und Beendigung

Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und der beim Vertragsschluss erteilten Information. Beginnt eine Dienstleistung auf ausdrückliches Verlangen vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann im gesetzlichen Umfang Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein.

Konten können jederzeit geschlossen werden, soweit keine laufenden Verträge oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Das Löschen eines Kontos beendet nicht automatisch einen Camp-, Beratungs-, Arbeits-, Vermittlungs- oder Firmenvertrag. Für Camp-Rücktritte gilt § 9; für Arbeitgeberaufträge und andere Einzelleistungen gelten ergänzend die jeweils vereinbarten Laufzeit- und Beendigungsregeln.

§ 15 Haftung

Die Inhalte der Plattform, insbesondere Länder-, Kosten-, Steuer-, Visa- und Vergleichsinformationen sowie KI-gestützte Zusammenfassungen, dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Migrations-, Anlage- oder medizinische Beratung dar. Für Entscheidungen mit rechtlichen, steuerlichen, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Folgen ist fachkundiger Rat für den Einzelfall einzuholen.

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Der Anbieter haftet nicht für eigenverantwortliche Entscheidungen von Beratern, Arbeitgebern, Auftraggebern, Standortgesellschaften oder Behörden und nicht für Umstände aus der persönlichen Sphäre des Nutzers, insbesondere fehlende Dokumente, verweigerte Einreise, Visa- oder Arbeitserlaubnis. Soweit der Anbieter Reise-, Unterkunfts-, Coaching-, Gründungs- oder andere Fremdleistungen lediglich vermittelt, bleibt der jeweilige Leistungspartner für seine Leistung verantwortlich. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 16 Bewertungen, Meldungen und Freistellung

Bewertungen geben die persönliche Meinung des jeweiligen Nutzers wieder. Der Anbieter macht sich Nutzerinhalte nicht zu eigen. Nutzer können mögliche Verstöße über die bereitgestellten Kontakt- oder Meldewege anzeigen. Der Anbieter prüft Meldungen in angemessener Frist.

Nutzer stellen den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihnen zu vertretenden Rechtsverletzung durch eingestellte Inhalte oder eine vertragswidrige Nutzung entstehen. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für Unternehmer gilt das Recht des Staates Florida, USA, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit rechtlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand Pinellas County, Florida, USA.

(2) Für Verbraucher gilt die Rechtswahl zugunsten des Rechts von Florida nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU können Ansprüche an den gesetzlich vorgesehenen Gerichtsständen geltend machen; zwingende Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.

§ 18 Änderungen dieser AGB

Für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen darf der Anbieter diese AGB aus einem triftigen Grund ändern, insbesondere wegen geänderter Gesetze, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder eines geänderten Leistungsangebots, soweit das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zum Nachteil des Nutzers verschoben wird.

Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie nur dann als angenommen, wenn er in der Mitteilung ausdrücklich auf Frist, Bedeutung seines Schweigens und sein Kündigungsrecht hingewiesen wurde. Bei fristgerechtem Widerspruch läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; der Anbieter kann ihn zum Änderungszeitpunkt ordentlich kündigen, soweit ein ordentliches Kündigungsrecht besteht.